Jeder Mensch hat eine Privatsphäre, die frei von Überwachung bleiben muss.
Datenschutz ist ein Grundrecht.
Die Souveränität des Menschen über seine Daten ist Voraussetzung für die Wahrnehmung seiner
Freiheit.
FREIHEIT BRAUCHT DATENSCHUTZ
Datenschutz ist ein Grundrecht. Ohne begründeten Anfangsverdacht darf es keine ungewollten Bewegungsprofile, keine staatlichen Übergriffe, keinen Lauschangriff und keine Rasterfahndung geben. Die Souveränität des Menschen über seine Daten ist Voraussetzung für die Wahrnehmung seiner Freiheit. Deshalb setzen wir uns dafür ein, das Datenschutzrecht umfassend zu reformieren, sodass Datenmissbrauch und unverhältnismäßige Datensammlungen und -Verknüpfungen verhindert werden.
Immer mehr Informationen über das tägliche Leben jedes Einzelnen liegen heute in elektronischer Form vor und können automatisiert verarbeitet und zusammengeführt werden. Daher wollen wir die Grundsätze des Datenschutzes (Datensparsamkeit, Datenvermeidung, Zweckbindung und Erforderlichkeit) konsequent in den Vordergrund stellen. Datenschutz wird nicht allein durch technische Maßnahmen erreicht, sondern vor allem durch organisatorische.
Geradezu skandalös ist der legale Umgang der Meldeämter mit unseren Daten. Diese dürfen gemäß des in diesem Jahr verabschiedeten Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens personenbezogene Daten wie die Anschrift zu gewerblichen Zwecken herausgeben, wenn vorab nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Das darf nicht sein und muss revidiert werden!
GLÄSERNER STAAT, STATT GLÄSERNER BÜRGER
Datenschutz und Transparenz werden oft in einem Atemzug genannt, da sie scheinbar in Widerspruch zueinander stehen, was jedoch unzutreffend ist. Die Piratenpartei fordert zwar vehement den gläsernen Staat- nicht jedoch den gläsernen Bürger, ganz im Gegenteil: Transparenz darf nie zum Zwang für eine Privatperson werden. Jeder Mensch muss in seiner Entscheidung gänzlich frei sein, Informationen über sich offenzulegen. Diese Freiheit steht einem vom Volk gewählten Parlamentarier jedoch nur eingeschränkt zu.
TRANSPARENZ ALS GEGENGIFT ZU KORRUPTION UND LOBBYISMUS
Die Bürger haben das Recht zu erfahren, welche Geldgeber neben dem Staat einen Parlamentarier finanzieren, denn Korruption ist eine der größten Gefahren der parlamentarischen Demokratie!
Außer der Offenlegung der Nebeneinkünfte unserer Parlamentarier fordern wir zusätzlich die Einführung eines öffentlichen Lobbyisten Registers zum Schutz vor Korruption. In diesem Register müssen sich alle Vertreter von Interessengruppen eintragen lassen, bevor sie sich mit Parlamentariern treffen dürfen. Des Weiteren müssen alle Treffen von Parlamentariern mit Lobbyisten inklusive des Gesprächsgegenstands und des -ergebnisses dokumentiert werden.
INFORMATIONSFREIHEITSGESETZ FÜR BAYERN
Bayern ist eines von fünf Bundesländern, das noch nicht ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. ein Transparenzgesetz verabschiedet hat. Das IFG regelt den Zugang zu amtlichen Informationen von Bundes- bzw. Landesbehörden: Ohne die Angabe eines Grundes dürfen Bürger alle amtlichen Informationen einsehen, die nicht aufgrund einer Gefährdung der Gesellschaft, privater Daten schutzinteressen o. Ä. geheim gehalten werden. Die Piratenpartei fordert auch für Bayern ein IFG nach Hamburger Vorbild.
MEHR TRANSPARENZ IN DER KOMMUNALPOLITIK
Die Sitzungen der kommunalpolitischen Gremien sind in vielen Fällen entweder nicht öffentlich zugänglich oder es gibt nur ein kurzes Ergebnisprotokoll im Internet und/oder Amtsblatt.
Wir setzen uns dafür ein, dass gesetzliche Grund lagen geschaffen werden, um die Kommunen zu verpflichten, ihre Sitzungen live im Internet (so genanntes „Streaming“) allen Bürgern verfügbar zu machen. Darüber hinaus sind alle Sitzungen mindestens im Audioformat aufzuzeichnen. Nicht öffentliche Sitzungen bleiben nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt (z.B. wenn persönliche Daten Einzelner betroffen sind), um ein höchstmögliches Maß an Transparenz zu gewährleisten.
POLIZEIARBEIT BÜRGERNAH GESTALTEN
Wir setzen uns dafür ein, dass jeder uniformierte Polizeibeamte im Dienst stets eine Kennzeichnung zu tragen hat. Dieses Identifikationsmerkmal kennzeichnet den Beamten eindeutig, darf aber keine direkten Rückschlüsse auf den Namen des Polizisten zulassen. Eine solche Kennzeichnung schützt die Persönlichkeitsrechte der Beamten angemessen und ermöglicht die Ermittlung
von rechtswidrigen Übergriffen durch Polizisten, beispielsweise bei Demonstrationen. Es ist davon auszugehen, dass durch die erleichterte Ermittlungsmöglichkeit einige Übergriffe sogar verhindert werden.
Des Weiteren werden wir im Landtag für die Errichtung einer Internetwache eintreten. Internetwachen können genutzt werden, um Anzeigen zu erstatten, Veranstaltungen anzumelden (momentan noch Aufgabe des Ordnungsamtes) oder Verlust- und Schadenmeldungen online zu erledigen. Dieser Dienst ermöglicht bereits heute in elf Bundesländern eine zeitgemäße Kommunikation mit der Polizei und ist besonders den Menschen dienlich, denen es schwer fällt, die örtlichen Wachen aufzusuchen. Sachverhalte, die in besonderem öffentlichem Interesse stehen, können nicht von einer Internetwache aufgenommen werden.
[important]Teil 2 von 6 was wir Piraten im Landtag erreichen wollen[/important]